Die AVIVO Zürich hat das Resultat der Beratungen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zur Kenntnis genommen. Sie begrüsst,
dass ältere, arbeitslose Arbeitnehmende ihr Pensionskassenguthaben bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung belassen und so später auch eine Rente beziehen können.
Sie ist der Meinung, dass Auslandschweizer, die aus Drittländern zurückkehren, keiner Karenzfrist von 10 Jahren unterworfen werden sollen.
Dass der Vermögensverzehr über 10 Jahre zurückverfolgt werden soll, ist unangebracht und führt zu einer aufgeblähten Bürokratie. Die betroffenen Menschen sollen regelrecht geröntgt werden.
Dass der Bund nur noch 7,3% statt wie bisher 7.5% der gesamten Kosten der Grundversicherung an die Kantone zahlen soll, ist abzulehnen, da diese Massnahme zu einer Kürzung der IPV (Individuelle Prämienverbilligung) führen wird.
Dass ohne richterliche Genehmigung Observationen von Versicherten vorgenommen werden dürfen, ist abzulehnen. Hier macht sich der Geist bemerkbar, der davon ausgeht, dass Versicherte a priori unehrlich sind.
Die AVIVO Zürich ersucht den Nationalrat, bei der Behandlung dieses Geschäftes auf unsere Einwände einzugehen.
AVIVO Zürich
Marco Medici, Präsident