Abstimmungen vom 15. Mai 2022

1. Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz)                                     JA
Das neue Gesetz hat folgenden Wortlaut: Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen zur Förderung der Angebotsvielfalt sicherstellen, dass mindestens 30 Prozent der Filme europäische Filme sind. Dies gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und auf das schweizerische Publikum abzielen.
Unternehmen, die in der Schweiz Filme in ihren Programmen zeigen oder über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen jährlich mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden. Dies gilt speziell auch für Schweizer Privatsender und (auch ausländische) Streamingdienste. Mit dieser Massnahme soll die Gefahr eingedämmt werden, dass das Filmangebot fast ausschliesslich aus den rein kommerziell gesteuerten Produktionen aus Hollywood besteht. Der unabhängige, kulturell wertvolle Schweizer Film braucht Förderung. Gegen dieses Gesetz hat das ominöse «Team Freiheit» das Referendum ergriffen. Es besteht fast ausschliesslich aus Jungfreisinnigen und der Jungen SVP. Es hat sich bereits bemerkbar gemacht beim Referendum gegen die
«Züri City Card», bei der Petition «Nein zu generell Tempo 30 in den Städten», «Nein zum Medienförderungsgesetz» und eben «Nein zum Filmgesetz». Hinter diesen Jungen stehen Herren aus SVP und dem rechten Flügel des Freisinns. Nur schon diese Gegnerschaft, aber auch der Gedanke der Förderung von Qualitätsfilmschaffen veranlasst uns zu sagen: JA!

2.Bundesgesetz über die Transplantation von Organen,Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)                                                                                                                 JA
Die bisherige Situation ist geregelt durch ein Gesetz aus dem Jahre 2001, welches im Wesentlichen lautet:
Erweiterte Zustimmungslösung: Voraussetzung für eine rechtsgültige Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen bei verstorbenen Personen ist das Vorliegen der Zustimmung der spendenden Person. Wenn diese keinen Willen geäussert hat, bedarf es der Zustimmung der nächsten Angehörigen.
Das neue Gesetz bringt einen Systemwechsel zur Widerspruchslösung: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Ohne Widerspruch dürfen
nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden. Bisher gilt das Umgekehrte: Eine Spende ist nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt (sogenannte Zustimmungslösung). Diese Widerspruchslösung drängt sich auf, da mit der heutigen Lösung viel zu wenig Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Menschen, denen es wichtig ist, dass man ihnen nach ihrem Tode keine Organe entnimmt, sollen dies ausdrücklich bekunden, ansonsten darf doch wirklich angenommen werden, dass ihnen dies egal ist. Wenn jemand tot ist, dann ist er tot! Die Bedenken aus religiösen Kreisen erinnern an die Diskussion darüber, ob Menschen kremiert werden dürfen, oder ob der Körper bei einer allfälligen Auferstehung noch von Nöten wäre. Ein toter Körper braucht seine Organe nicht mehr. Leidende Patienten, die auf ein neues Organ warten, hingegen schon! Organspenden sind oft Lebensretter! Wir sagen zu dieser Vorlage mit ganzer Überzeugung JA!

3. Bundesbeschluss über die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (Frontex-Finanzierung)                                                                                                                                     NEIN
Das Schweizer Parlament hat entschieden, die Europäische Grenzschutzagentur Frontex mit 61 Millionen Franken (bisher 14 Millionen) jährlich zu stärken. Mit diesem Geld soll Frontex die
europäischen Aussengrenzen noch mehr abschotten und europaweit Sonderflüge für Zwangsausschaffungen beschleunigen. Wir sagen JA zur Bewegungsfreiheit für alle und NEIN zu Geld für die Frontex. Die Frontex ist die eigentliche Verantwortliche für die katastrophale Situation in den Gefängnissen in Libyen für Menschen, die bei einer Überfahrt über das Mittelmeer gescheitert sind. Die von der EU ausgerüstete libysche Küstenwache ist
verantwortlich für Hunderte von Menschen, die auf ihrer Fahrt über das Meer ertrunken sind. Wir wollen nicht mitverantwortlich sein an diesen Ungeheuerlichkeiten und sagen deshalb zu diesem Bundesbeschluss klar NEIN!

 

  1. Klimaschutzartikel                                                                                                                       JA
    Die Zürcher Kantonsverfassung soll um einen Klimaschutz-Artikel erweitert werden. Dies hat der Kantonsrat entschieden. Das letzte Wort hat aber das Volk, weil dieses bei Verfassungsänderungen immer mitreden kann.
    Dieser neue Klimaschutz-Artikel soll festhalten, dass sich Kanton und Gemeinden für die Begrenzung des Klimawandels einsetzen müssen. Der Entscheid, den Klimaschutz in der Verfassung zu verankern, fiel in zweiter Lesung mit 119 zu 43 Stimmen. Die Volksabstimmung wird im kommenden Jahr stattfinden. Gegen den neuen Klimaschutzartikel war nur die SVP, die gemäss eigenen Angaben «lieber konkrete Massnahmen unterstützt statt Symbolpolitik». Es bleibt zu verhindern, dass es sich tatsächlich nur um «Symbolpolitik» handelt, grundsätzlich sind wir aber mit einem solchen Verfassungsartikel einverstanden und sagen   JA!
  1. Stimm- und Wahlrechtsalter 16                                                                                             JA
    Der Zürcher Kantonsrat hat einer parlamentarischen Initiative der GLP welche die Limiten für die politische Partizipation auf 16 Jahre senken will, zugestimmt.  Zuvor hatte sich auch die Kantonsregierung dafür ausgesprochen.
    Der Kanton Zürich soll 16-Jährigen aber nicht die vollen politischen Rechte verleihen, sondern nur das aktive Stimm- und Wahlrecht. Das heisst, sie sollen zwar abstimmen und wählen dürfen, nicht aber selbst gewählt werden können. Dies soll weiterhin erst ab 18 Jahren möglich sein. Doch braucht es die Senkung überhaupt? SVP und FDP waren im Kantonsrat dagegen, Mitte-Links befürworten sie. Wir meinen, interessierte Jugendliche sind sicher so gut geeignet für Abstimmen wie Durchschnittsmenschen. Wir sagen zu dieser Vorlage deshalb   JA!
  1. Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)                                                                                   JA
    Mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes schuf der Bund vor bald vier Jahren eine einheitliche Voraussetzung für die Einbürgerung. Das kantonale Gesetz musste deshalb angepasst werden. Im ganzen Kanton müssen die gleichen Regeln gelten. Im Kantonsrat wurde der Gesetzesentwurf kontrovers diskutiert. Während die anderen Parteien ihn als guten Kompromiss lobten, wollte die SVP gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Sie sei «zu weich und mache Geschenke», sagte der Fraktionssprecher Diego Bonato (Aesch). Sollte das Gesetz in dieser Form vom Parlament angenommen werden, will die SVP das Referendum ergreifen. Die SVP stellte Verschäfungsanträge, die Ratslinke wollte Erleichterungen bei der Einbürgerung, am Schluss blieb mit kleinen Ausnahmen beim Vorschlag der vorberatenden Kommission. Eine Verschärfung gegenüber dem Bundesrecht sieht die Vorlage in Bezug auf straffällige Jugendliche vor. Nach einer Verurteilung sollen sie künftig eine Frist von zwei Jahren bei Vergehen und fünf Jahren bei Verbrechen abwarten müssen, bevor sie eingebürgert werden können. Bei einer Ablehnung durch das Volk dürften wohl eher die Vorstellungen der Rechten zum Tragen kommen, deshalb sagen wir mit einigem Zähneknirschen zu dieser Vorlage   JA!

 

  1. Kantonale Volksinitiative für eine Elternzeit                                                                 JA
    Die Hauptforderung der Initiative lautet: Jeder Elternteil hat Anspruch auf 18 Wochen Elternzeit.  Diese ist ihm vom Arbeitgeber: in als Freizeit zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt durch paritätische Beiträge der Arbeitgeber:inne  und der Arbeitnehmer:innen. Alle übrigen Fragen regelt der Initiativtext im Detail. Die Initiative will eine gesellschaftliche Entwicklung verallgemeinern, wonach Kinder von beiden Elternteilen gleichwertig betreut und versorgt werden sollen. Dies ist vor allem beim Lebensbeginn der Kinder von ausserordentlicher Bedeutung. Eine Elternzeit für beide Eltern ist unabdingbar. Wir sagen zur Initiative klar  JA!

 

1. Klimaschutzziel Netto-Null 2040                                                                                       JA
Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich wird wie folgt geändert: Natürliche Lebensgrundlagen    Art. 10 Abs. 3: Die Stadt setzt sich das Ziel, eine Reduktion der   Treibhausgasemissionen auf netto null bis zum Jahre 2040 zu erreichen.
Wir unterstützen selbstverständlich dieses Ziel und sagen deshalb                            JA!

2. Vorbereitungsarbeiten zur Einführung der Züri City-Card, Rahmenkredit von 3,2 Millionen Franken                                                                                                                 JA
Schon verschiedentlich haben wir die Idee einer City-Card begrüsst. Endlich hatte der Stadtrat der Idee zugestimmt und für die Vorbereitungsarbeiten für eine Einführung einer City-Card einen Rahmenkredit von 3,2 Millionen Franken beantragt, der im Gemeinderat auch eine Mehrheit fand, als ein bürgerliches Komitee das Referendum ergriff. Deshalb kommt es jetzt zur Abstimmung. Wir sagen selbstverständlich       JA!

3. Koch Park, Objektkredit von 22,883 Millionen Franken                                          JA
Für den Neubau eines Quartierparks auf dem Koch-Areal, Quartier Albisrieden/Altstetten, die Instandsetzung der Kohlenlagerhalle sowie die Übertragung der Grundstücksflächen vom Finanzvermögen von Liegenschaften Stadt Zürich ins Verwaltungsvermögen von Grün Stadt Zürich wird ein Objektkredit von Fr. 22 883 000.– bewilligt. Links-Grün und sogar die FDP stimmen zu, nur die SVP stellt sich quer.
Die Nutzung des Kochparks ist wie folgt geplant: Die Halle soll wie ein öffentlicher Platz funktionieren und niederschwellige, flexible und vielschichtige Nutzungen zulassen. Mobile Installationen bieten Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Die Halle soll der Bevölkerung für spontane Besuche zur Verfügung stehen und zusätzlich als Ort für geplante Veranstaltungen, Märkte und kulturelle Anlässe dienen. Dem Freiluft-Zirkus Chnopf soll künftig die zeitweise Nutzung des Hallenteils Nord als Probebühne und für Veranstaltungen ermöglicht werden. Alle Veranstaltungen werden bewilligungspflichtig sein, sie müssen die städtischen Auflagen erfüllen. Das Nutzungskonzept lässt genügend Spielraum, um heute noch nicht bekannte Nutzende und neu entstehende Bedürfnisse einzubeziehen Neben dem Park soll auch gebaut werden. Die Bauträgerinnen SENN, Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) und Kraftwerk1 wollen gemeinsam mit Grün Stadt Zürich auf dem Koch-Areal einen neuen lebendigen Quartierteil schaffen. Rund 350 gemeinnützige Wohnungen und ein vielfältiges Raumangebot für das urbane Gewerbe sollen dort nach den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft entstehen.  Wir sagen  JA!

4. Sekundarschule Brunnenhof, Objektkredit von 82,4 Millionen Franken           JA
Dem Gemeinderat wird die Übernahme eines selbständigen und dauernden Baurechts mit einer Dauer von 50 Jahren und einem Baurechtszins von jährlich Fr. 420 000.– beantragt. Das Baurecht kann von der Stadt um zwei Mal 25 Jahre verlängert werden (echte Verlängerungsoptionen). Die Gebäudeentschädigung an die RFZ beträgt 24 Millionen Franken, wobei eine Anzahlung von 1,2 Millionen Franken, die gleichzeitig als Reservationsentschädigung zu betrachten ist, bereits 2021 erfolgt. Der Gemeinde wird ein Objektkredit von insgesamt 82,2 Millionen Franken beantragt. Darin enthalten sind der Baukredit für die Umbauten von 58,2 Millionen Franken und die Gebäudeentschädigung von 24 Millionen Franken. Wir stimmen JA!

5. Schulanlage Borrweg, Objektkredit von 83,3 Millionen Franken                         JA
Für den Ersatzneubau der Schulanlage Borrweg, Quartier Friesenberg, wird ein Objektkredit von Fr. 83 300 000.– benötigt. Um die Schulraumversorgung in diesem Einzugsgebiet für die kommenden Jahre zu sichern, soll das Schulraumangebot erweitert und das Schulhaus Borrweg durch einen Neubau für 18 Primarschulklassen (rund 400 Kinder), mit einer Betreuungsinfrastruktur und gemeinsamer Mensa für die beiden Schulen Friesenberg und Borrweg, Räumen für das Musik-Konservatorium Zürich, einer Doppelsporthalle, einer Schulschwimmanlage und Aussenbereiche für Pause und Sport ersetzt werden. Schulhäuser braucht es! Wir sagen deshalb selbstverständlich  JA!

6. Schulanlage Lavater, Objektkredit von 34,3 Millionen Franken                           JA
Für den Neubau einer Doppelsporthalle und die Anpassung der Einfachsporthalle für die Betreuung auf der Schulanlage Lavater wird ein Objektkredit von Fr. 34 300 000.– benötigt. Die rund 120-jährige denkmalgeschützte Schulanlage Lavater im Quartier Enge soll umfassend instandgesetzt, energetisch optimiert und hindernisfrei gestaltet werden. Die schutzwürdige Einfachturnhalle soll erweitert und als Verpflegungsgebäude für die Schulkinder umgenutzt werden. Für den Schul- und Vereinssport ist der Neubau einer unterirdischen Doppelsporthalle geplant. Lange hat die Stadt den Schulhausbau vernachlässigt. Jetzt besteht ein dringender Nachholbedarf. Deshalb die Häufung von Bauprojekten. Wir verstehen dies und sagen   JA!

 

 

 

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