Abstimmungen vom 27. September 2020

1. Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»:  NEIN

Die Initiative der SVP will die Zuwanderung stoppen und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen, was die Kündigung der Bilateralen Verträge bedeuten würde. Im AVIVO-Info für die Monate März und April haben wird dies detailliert dargelegt. Das wichtigste Argument gegen die Initiative ist aber, dass dann auch die flankierenden Massnahmen zum Lohnschutz der einheimischen Arbeitnehmenden dahinfallen könnten. Wir sagen deshalb selbstverständlich         NEIN!

2. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel:  NEIN

Die AVIVO Schweiz hat hier keine Stellung bezogen, da es sich nicht um ein spezifisches Altersprojekt handle. Wir aber sind mit dieser Änderung nicht einverstanden. Mit dem neuen Gesetz sind Abschüsse geschützter Tiere viel leichter möglich – ohne dass diese je Schäden angerichtet haben. Einfach, weil sie da sind. Es braucht auch keine vorgängigen Massnahmen, um die Schäden ohne Abschüsse zu vermeiden. Davon können je nach Druck von Interessengruppen diverse geschützte Tierarten betroffen sein wie Luchs, Biber, Graureiher. Die Gesetzesrevision betrifft also längst nicht nur den Wolf allein. Ein klein wenig Natur soll doch erhalten bleiben! Deshalb:      NEIN!

3. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundesteuer:  NEIN

Kurz vor Ende der Legislatur machen die Bürgerlichen mit der Erhöhung der Kinderabzüge bei den Bundessteuern ein unverschämtes Steuergeschenk in Höhe von über 350 Millionen Franken an die obersten Zehntausend. Profiteure der Steuersubvention sind ausschliesslich gut situierte Familien, die keine Entlastung nötig haben. Die Hälfte der Familien hat gar nichts davon. Von der Erleichterung profitieren bloss Familien ab einem steuerbaren Einkommen von 100’000 Franken. Für Zweiverdiener setzt die volle Entlastung erst ab Einkommen zwischen 300‘000 und einer Million Franken ein. Der «Mittelstand» mit Einkommen bis 100‘000 Franken erhält nur gerade einen Viertel der steuerlichen Entlastung. Der Löwenanteil – 250 Millionen Franken pro Jahr – käme den 15 Prozent der Familien mit den höchsten Einkommen zugute.       Ein Zweiverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 120’000 Franken pro Jahr bekommt eine Steuersubvention von gerade einmal 171 Franken pro Jahr. Bei Kosten für Kinder von mehreren tausend Franken pro Monat verpufft dieses Steuergeschenk wirkungslos. Ein Paar mit zwei Kindern und einem Einkommen von einer Million Franken bekommt 910 Franken. Wer viel hat, dem wird viel gegeben.  Die 350 Millionen müssen ja dann wieder eingespart werden, wie üblich im Bereich Soziales.
Das wollen wir nicht und sagen deshalb klar                         NEIN!

4. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz):  JA

Unter dieser komplexen Formulierung verbirgt sich der Vater­schaftsurlaub. Ursprünglich forderte eine Volksinitiative einen Va­terschaftsurlaub von 4 Wochen. Das Parlament stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur 2 Wochen Vaterschaftsur­laub vorsieht. Die Initianten zogen darauf leider ihre Initiative zu­rück, so dass wir jetzt nur über diesen Gegenvorschlag abstimmen können. Selbstverständlich sind 2 Wochen zu wenig, aber eben doch immer noch besser als gar nichts. Fordern müsste man einen El­ternurlaub!
Zu diesem Gegenvorschlag sagen wir zähneknirschend                 JA!

5. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflug­zeuge:  NEIN

Kampfflugzeuge sind ein ausserordentlich teures Spielzeug für Mili­tärköpfe. Einen Wert für die Sicherheit unseres Landes ist nicht auszumachen. Der Bundesbeschluss spricht nur von 6 Milliarden Franken. Das sind die Anschaffungskosten. Doch dazu muss man auch die Unterhaltskosten rechnen und zwar über die ganze vorge­sehene Lebensdauer. Dann kommt man auf 24 bis 30 Milliarden Franken. Das Schweizer Volk wird wohl etwa 60 Milliarden Franken an Corona-Kosten zu tragen haben. Da hat dieses Spielzeug ganz einfach keinen Platz mehr. Auch diese Milliarden müssten wiede­rum irgendwo eingespart werden. Wie üblich dürfte dies bei den Sozialkosten sein.
Deshalb sagen wir zu dieser Vorlage ganz klar                       NEIN!

1. Zusatzleistungsgesetz:  JA

Vom neuen Zusatzleistungsgesetz werden die Gemeinden profitie­ren, allen voran die Städte, die künftig weniger Unterstützungsleis­tungen an Personen entrichten müssen, die im Alter auf Zusatzleis­tungen zur AHV oder IV angewiesen sind. Bisher bezahlte der Kan­ton den Gemeinden 44 Prozent an diese Kosten, künftig werden es 70 Prozent sein. Es geht um enorme Summen. Die Gemeinden wer­den um jährlich über 200 Millionen Franken ent- und die Staatskas­se mit dem gleichen Betrag belastet. Diese Verlagerung von Kosten von den Gemeinden zum Kanton ist Teil des Deals des Regierungs­rates mit den Gemeinden im Zusammenhang mit dem Steuer/AHV-Deal und der kantonalen Umsetzung. Diese Umlagerung von dem Kanton zu den Gemeinden ist sinnvoll, werden doch nur wenige Gemeinden mit dem Löwenanteil der Zusatzleistungen belastet. Die reichen Gemeinden sind davon wenig betroffen, können sich doch Menschen, die Zusatzleistungen benötigen, eine Wohnung an der Goldküste eh nicht leisten.

Unsere Parole:                                                                                            JA!

2. Strassengesetz:  JA

Die Parlamentarische Initiative hat folgenden Wortlaut:  Das Stras­sengesetz (LS 722.1) soll wie folgt geändert werden:  Art. 30  Abs. 1 (bisher): Der Kanton kann Ge­meinden, denen wegen besonderer Vorkommnisse, wie Elementarschäden, aussergewöhnliche Auf­wendungen erwachsen, Beiträge bis zur Hälfte der Wiederherstel­lungskosten gewähren.  Neuer Abs. 2. Der Kanton ent­schädigt Antei­le an die Ausgaben für den Unterhalt der Gemeindestrassen. Die Ausrichtung der Beiträge gemäss §§ 29, 30 beträgt mindestens 20% der Einnahmen des Strassenfonds.  Im Strassenfonds befinden sich weit über einer Milliarde Franken. Nach der Ablehnung des Rosen­gartenprojektes werden die vorgesehenen 400 Millionen nicht be­nötigt. Bau und Unterhalt der Gemeindestras­sen werden aus den ordentlichen Steuern finanziert. Das widerspricht dem Verursa­cherprinzip beim motori­sierten Individualverkehr. Eine Abgeltung eines Teils der Unterhaltskosten entlastet die Gemeindefinanzen, ohne Fehlanreize zu schaffen. Eine Abgeltung mit Pauschalen kann ohne zusätzlichen Stellenbedarf einfach erfolgen. Damit würden in Zukunft auch Korrekturen beim inner­kantonalen Finanzausgleich möglich.                   Wir empfehlen klar ein überzeugtes                                                  JA!          

1. «Volksinitiative für sichere und durchgängige Velorouten» (Velo-Initiative):  JA

Begehren:
1. Für die Planung und den Bau eines flächendeckenden Velorouten-Netzes in der Stadt Zürich wird ein Rahmenkredit von 200 Millio­nen Franken bewilligt.
2. Über die Aufteilung des Rahmenkredits in Objektkredite ent­scheidet der Stadtrat.
3. Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat im Rahmen der Ge­schäftsberichterstattung jährlich Bericht über den Stand der Umset­zung des Velorouten-Netzes. Der Ausbau der Velowege ist auch aus der Sicht der Senior*innen sinnvoll, wird dies doch den Veloverkehr auf den Gehsteigen entlasten. Wir sagen JA!

2. ewz-Areal Herdern soll zukunftstauglich werden:  JA

Das ewz will seine Gebäude auf dem Areal Herdern in Zürich-West erneuern und die Logistik optimieren. Nun liegt das konkrete Pro­jekt vor, das für das ewz die Voraussetzungen schafft, seinen Ge­schäfts­bereich Verteilnetz an einem idealen Standort zusammenzu­fassen.. Der Stadtrat beantragt für das gesam­te Vorhaben einen Ob­jektkredit von 167,4 Millionen Franken. Eine Stärkung dieses stadt­eigenen Betriebes ist im Interesse von uns Al­len.
Deshalb sagen wir                                                                             JA!

3. Weisung vom 02.10.2019: Wasserversorgung, Bau ei­ner Direktverbindung zwi­schen Limmatzone, Glatt- und Hangzone des Wasserleitungsnetzes der Stadt Zü­rich, Objektkredit:  JA

Für den Bau einer Direktverbindung der Wasserversorgung zwi­schen Limmatzone, Glatt- und Hangzone des Wasserleitungs­netzes der Stadt Zürich wird ein Objektkredit von Fr. 25 245 000.– (ein­schliesslich Mehrwertsteuer) bewilligt. Dieses Projekt ist für die Versorgung der Bevölkerung mit gutem Wasser wichtig und findet deshalb un­seren Beifall.  Wir sagen auch hier                   JA!

4. Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»:  Stimmfreigabe

Das Wichtigste in Kürze:
Auf dem Hardturmareal in Zürich-West sind ein Fussballstadion für 18 000 Zuschauer, eine Genossenschaftssiedlung mit 174 Wohnun­gen und zwei Hochhäuser mit 600 Wohnungen im mittleren Preis­segment geplant. Gesamtkosten von 570 Millionen Franken werden privat finanziert. Stadt gibt günstige Baurechte. Am 25. November 2018 haben 53,8% der Stimmbürger*innen zugestimmt. Jetzt geht es um die Akzeptanz des privaten Gestaltungsplanes. Also um keine neue Fragestellung. Wir haben Stimmfreigabe beschlossen.                                 Stimmfreigabe!

5. Neuregelung der Finanzkompetenzen für den Erwerb von Liegenschaften, Teilrevision Gemeindeordnung:  JA

Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Weisung für eine Änderung der Gemeinde­ordnung vorzulegen, wonach der Stadtrat zur Erfüllung kommunaler Aufgaben in eigener Kompe­tenz Grundstücke und Liegenschaften kaufen kann (z.B. für Schulen, Alterszentren, Werkge­bäude, den kommunalen Wohnungsbau oder die Vergabe von gemeinnützigen Baurechten). Da­bei soll der Stadtrat verpflichtet sein, der zuständigen Instanz – in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach der Eigentumsübertragung – die Übertragung ins Verwaltungsvermögen zu beantra­gen. Bisher betrug die Kompetenz des Stadtrates zum Kauf von Liegenschaften nur 1 Million Franken. Bei den heutigen Liegenschaftspreise in der Stadt Zürich reicht dies nicht einmal mehr für den Kauf einer kleinen Eigentumswohnung! Da es auf dem heutigen Liegenschaften Markt in Zürich oft darauf ankommt, schnell zu handeln, ist der Umweg über den Gemeinderat nicht sinn­voll und würde den Erwerb von Liegenschaften durch die Stadt Zürich oft verunmöglichen. Die bürgerlichen Parteien sind mit dieser Veränderung nicht einverstanden, hauptsächlich, weil der Stadtrat eine rot-grüne Mehrheit hat. Bei einem Nein ist der Erwerb von Land für den Bau einer Schule gefährdet. Deshalb sagen wir hier klar:  JA

6. Pro Senectute Kanton Zürich, Treuhanddienst, Rentenverwaltung und Sozialberatung, jährliche Beiträge von 2,041465 Millionen Franken ab 2021:  JA

Mit vorliegender Weisung beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat zuhanden der Gemeinde die Bewilligung von jährlich wiederkehrenden, leistungsabhängigen Beiträgen für die Pro Senectute Kanton Zürich in der Gesamthöhe von jährlich maximal Fr. 2 041 465.–. Mit dem maximalen jähr­lichen Beitrag werden die Leistungen Treuhanddienst, Rentenverwaltung und Sozialberatung ab 2021 mitfinanziert. Damit erhöht sich der jährliche Maximalbeitrag ab 2021 von bisher Fr. 998 000.– um Fr. 1 043 465.– auf neu Fr. 2 041 465.–. Die Erhöhung der jährlichen Finanzierung auf über eine Million Franken erfordert einen Gemeindebeschluss. Die Pro Senectute ist in gewissen Belangen eine grosse Schwester der AVIVO, allerdings erklärt sie sich als politisch neutral, im Gegensatz zu uns, die wir zwar parteipolitisch und religiös neutral sind, Aber wir sind keine neutrale Organisation, denn es gibt keine Neutralität zwischen Fort­schritt und Rückschritt, wie es in unserem Leitbild heisst. Beim Treuhanddienst, der Rentenver­waltung und der Sozialberatung leistet Pro Senectute aber eine sehr gute Arbeit. Deshalb unter­stützen wir die Erhöhung der jährlichen Beiträge durch die Stadt. Wir sagen:  JA!