Archiv der Kategorie: Soziales

Resolution

Die Delegiertenversammlung der AVIVO Schweiz vom 17. Mai 2018 verabschiedete folgende Resolution:

 

Finger weg von unseren Sozialversicherungen!

Die AVIVO Schweiz ist zornig

  • über die massiven linearen Kürzungen der Sozialhilfe, wie sie in den Kantonen Luzern, Bern, Basel-Landschaft und Aar­gau vorgenommen wurden oder noch vor­genommen werden sollen,
  • über die Absicht des Nationalrates, die Ergänzungsleistun­gen zu kürzen,
  • über die Kultur des allge­meinen Misstrauens gegenüber Versicher­ten, welche dazu führte, ein Gesetz zur Überwachung von Versicherten zu verab­schieden, und
  • über die fortlaufenden Sen­kungen der Renten aus der Zweiten Säule (Berufliche Vorsorge).

Weiterlesen

Ansprache von Marco Medici (AVIVO) zur 1.Mai-Vorfeier vom 30. April 2018 im Volkshaus Zürich

Liebe Genossinnen und Genossen

Seit der 1.-Mai-Feier 2014 berichte ich hier von einem Dauer­thema, der Rentenreform. Diese hat man am 24. September 2017 nicht unter Dach und Fach bringen können, die Reform wurde vom Volk abgelehnt.

Weiterlesen

Medienmitteilung (Krankenkassenprämien)

Die vom Bundesrat am 11. April beschlossene Senkung der Kranken­kassenprämien für junge Erwachsene bis 25 Jahren zu Lasten der älte­ren Bevölkerung ist ein Schritt Richtung Entsolidarisierung zwischen den Generationen. Die AVIVO, eine Vereinigung zur Verteidigung der Rentnerinnen und Rentner, lehnt diese Massnahme ab, da sie in die falsche Richtung geht.

Medienmitteilung zu den Nationalratsbeschlüssen betr. Ergänzungsleistungen

Die AVIVO, eine Vereinigung zur Verteidigung der Interessen der Rentnerinnen und Rentner, ist entsetzt über die Beschlüsse des Nationalrates zur EL-Reform.

Sie überlegt sich, zusammen mit anderen Organisationen das Referendum gegen diese Beschlüsse zu ergreifen. Dass die anrechenbaren Mietzinse praktisch auf der Höhe von 2001 bleiben sollen, ist inakzeptabel. Aber auch die Kürzungen im Bereich Kinder und Vermögen wollen wir nicht schlucken. Kurzsichtig ist auch der Entscheid, die Wohnform des betreuten Wohnens nicht zu unterstützen.

Gleichzeitig erlaubt der Nationalrat den Vorbezug des Kapitals, will aber den Antragstellern für eine Zusatzleistung diese um 10% kürzen, wenn das vorbezogene Kapital verbraucht ist.

Wir appellieren an den Ständerat, bei seinen Entscheiden zu bleiben.

Medienmitteilung zum Pflegeurlaub

Fortschrittliche Arbeitgeberinnen wie Microsoft und Google  gewähren ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur einen längeren Mutterschaftsurlaub und einen Vaterschaftsurlaub sondern auch einen bezahlten Pflegeurlaub von bis zu 4 Wochen pro Jahr.

Die AVIVO. eine Vereinigung zur Verteidigung der Interessen der Rentnerinnen und Rentnern, begrüsst diese Entwicklung und fordert eine entsprechende gesetzliche Regelung für alle Arbeitnehmenden. Die Pflege auch gerade älterer Menschen ist eine gesellschaftliche Pflicht und muss unbedingt generell ermöglicht werden.

AVIVO Zürich

Marco Medici, Präsident

 

 

Der schweizerische AVIVO-Vorstand nimmt Stellung

Bei einer Lagebeurteilung nach der Rentenabstimmung vom 24. September 2017 stellte der Vorstand der AVIVO-Schweiz folgende Forderungen auf:

1. Die AVIVO unterstützt die Lancierung einer Volksinitiative, die den obligatorischen Teil der zweiten Säule in die AHV fordert. Es sind zwei Vorschläge auf dem Tisch. Die AVIVO ruft die Protagonisten dazu auf, sich zusammenzutun und nur eine einzige Initiative zu lancieren. Sie wird Einsitz nehmen in ein Initiativkomitee.

2. Die AVIVO widersetzt sich jeglicher Erhöhung des Rentenalters, sei es jenes der Frauen von 64 auf 65 Jahre, oder jenes aller Rentner und Rentnerinnen auf 67 Jahre oder mehr.

3. Bei verschiedenen Gesamtarbeitsverträgen gibt es ein tieferes Rentenalter. Auf dem Bau beispielsweise kann mit 60 Jahren in Rente gegangen werden. Wir fordern ein durchschnittliches Rentenalter im Bereiche von 62 oder 63 Jahren.

4. Wir unterstützen Modelle, die es erlauben, zwei Jahre vor Erreichen des Rentenalters die Arbeitszeit um 20% zu reduzieren und im Jahr vor dem Termin um 40%. Der Arbeitnehmende verliert 50% des entgangenen Lohnes, bei einer Reduktion der Arbeitszeit um 40% würde er also noch 70% des ursprünglichen Lohnes verdienen.

5. Kurzfristig verlangen wir eine Erhöhung der AHV-Rente für Alleinstehende um Fr. 150.00 pro Monat und für Paare eine Erhöhung auf 180% einer einfachen Rente.

6. Ein positiver Punkt der gescheiterten Rentenreform soll sofort und unabhängig von weiteren Reformschritten eingeführt werden: Leute die ab 58 Jahren arbeitslos werden, sollen in der bisherigen Pensionskasse verbleiben können, und nicht gezwungen werden, ihr Alterskapital vorzeitig zu beziehen und aufzubrauchen.

7. Mit allen Mitteln ist die Lohngleichheit von Frau und Mann anzustreben!

8. Zur Finanzierung dieser Massnahmen fordern wir die AHV-Beitragspflicht auf Kapitalerträge, allenfalls eine Erhöhung der AHV-Beiträge sowie eine Erhöhung der Bundesbeiträge von heute 19.5% auf 25%.

Interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Altersdiskriminierung

Der Bund finanziert ein Programm namens «Jugend und Musik», wie er auch ein anderes Programm «Jugend und Sport» finanziert. Dabei wird die Schulung von Leitern von Musikausbildungslagern gefördert. Einem 67-jährigen Mann wurde die Zulassung zur Ausbildung verweigert, mit dem Hinweis, beim J+M-Handbuch bestehe eine Obergrenze bei 65 Altersjahren. Er erhob eine Beschwerde gegen diesen Bescheid und stützte sich dabei auf Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung. Dort heisst es: Weiterlesen