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13. AHV-Rente: 58,24% sagen Ja. Die AHV wurde gestärkt.

Ein historischer Sieg für die Rentnerinnen und Rentner!
Dieser Sonntag, 3. März 2024, wird allen in Erinnerung bleiben als Zeichen einer Schweiz, die
Solidarität und Respekt für ihre Alten zeigt. Einmal mehr konnte die Stimmbevölkerung die AHV
und ihr vorbildliches System verteidigen. Eine Mehrheit der Stimmenden zeigte sich sensibel für
die sachlichen Argumente der Befürworterinnen und Befürworter der Initiative zugunsten der
13. AHV Rente. Es ist auch ein Sieg des grossen Einsatzes unserer 31 regionalen und lokalen
Sektionen und ihrer 20’000 Mitglieder, denen wir dafür herzlich danken. Die AVIVO Schweiz
kämpft seit ihrer Gründung vor 76 Jahren für existenzsichernde Renten und wird diesen Kampf
entschlossen weiterführen.
Der Vorstand der AVIVO Schweiz freut sich sehr über die Abstimmungsergebnisse der beiden
Initiativen. Wir möchten unsere grosse Genugtuung über dieses Votum der Vernunft zum
Ausdruck bringen. Die vielen Millionen Franken, welche die Gegnerinnen und Gegner zur
Verfügung hatten, um ihre trügerischen Argumente und Lügen zu verbreiten, haben nichts
genützt. Das Abstimmungsergebnis zeigt auch deutlich, dass die zahlreichen Versuche, eine
Kluft zwischen den Generationen zu schlagen, vergeblich waren. Ganz im Gegenteil haben sich
viele junge Menschen mit ihren Eltern und Grosseltern solidarisiert.
Dieser Sieg bildet eine solide Grundlage, um mit unserer Arbeit zur Verteidigung der Interessen
der Rentnerinnen und Rentner entschlossen weiterzufahren. Der Verfassungsartikel, der
existenzsichernde AHV Renten fordert, ist immer noch nicht umgesetzt. Die Absicht, die
Ergänzungsleistungen zu schmälern, besteht weiterhin. Wir werden uns entschieden
gegen einen weiteren Abbau der Ergänzungsleistungen wehren und einen leichteren Zugang zu
diesem garantierten Recht fordern.

Christiane Jaquet Berger, Präsidentin AVIVO SCHWEIZ
und die Sektionspräsidentinnen und -präsidenten:
Ueli Leuenberger, Genf, Béatrice Métraux, Waadt, Claude Alain Kleiner, Neuchâtel,
Martin Rothenbühler, Bern, Nelly Courcoulas, Biel und Umgebung, Nick Bramley, Basel,
Peter Flubacher, Basel, Olivier Daucourt, Jura, Gérard Mittaz, Wallis, André Eisenstein, Zürich.

Dringend: Energiekostenzulage 2023 bis zum 30.9.2023 beim Amt für Zusatzleistungen beantragen

Am 12 September veröffentlichte das Sozialamt der Stadt Zürich in bestem Amtsdeutsch folgende Medienmitteilung:
Medienmitteilung
12. September 2023
Energiekostenzulage für die Heizperiode 2022/2023 jetzt
beantragen
Die Verordnung für die Ausrichtung der neuen Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte ist in Kraft getreten. Die Zulage für die Heizperiode 2022/2023 wird ausgerichtet. Betroffene Haushalte mit Gas-, Öl- und Holzheizungen in der Stadt Zürich müssen nun rasch handeln und ihr Gesuch ab sofort bis Ende September 2023 einreichen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über Energiekostenzulagen für einkommensschwache Haushalte kann die Stadt Zürich neu Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln entlasten, für welche die deutlich erhöhten Nebenkostenabrechnungen eine grosse Belastung darstellen. Als einkommensschwach im Sinne der Energiekostenzulage gelten rund 80 000 Stadtzürcher*innen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse zwar keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, aber auf individuelle Prämienverbilligung angewiesen sind.
Voraussetzungen für die Ausrichtung sind erfüllt
Die Ausrichtung der Energiekostenzulage ist möglich, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist. In der Heizperiode 2022/2023 betrug die Preissteigerung bei Gas (119%), bei Öl (112%) und bei Holz (65%). Der Stadtrat hat darum entschieden, die Energiekostenzulage im Jahr 2023 auszurichten.
Pauschalbeträge für die Energiekostenzulage 2023 festgelegt
Der Stadtrat entscheidet für jede einzelne Heizperiode nicht nur über die Ausrichtung, sondern legt auch die Höhe des Ausgleichs fest, der als Pauschalbetrag ausbezahlt wird.
Für anspruchsberechtige Haushalte liegt die Energiekostenzulage für die Heizperiode 2022/2023 bei Wohnungen mit Gasheizungen zwischen 595 Franken (1-Personenhaushalt) und 1 547 Franken (5-Personenhaushalt), bei Ölheizungen zwischen 549 Franken
(1-Personenhaushalt) und 1 445 Franken (5-Personenhaushalt) und bei Holzheizungen zwischen
262 Franken (1-Personenhaushalt) und 682 Franken (5-Personenhaushalt). Für die sechste und jede weitere Person im Haushalt wird die Energiekostenzulage um jeweils 10 Prozent erhöht. Die notwendigen finanziellen Mittel für die erwarteten rund 25 000 Gesuche erwirkt der Stadtrat mittels dringlichem Nachtragskredit. Die geschätzten Gesamtkosten für die erstmalige Ausrichtung der Energiekostenzulagen für einkommensschwache Personen belaufen sich auf rund 19 Millionen Franken.
Kurze Frist für die Antragsstellung
Damit die Energiekostenzulage noch im laufenden Kalenderjahr ausgerichtet und den Betroffenen zugutekommen kann, ist die Frist für die Antragstellung in diesem Jahr sehr kurz. Betroffene müssen darum rasch handeln und das entsprechende Gesuch ab sofort bis am 30. September 2023 einreichen. Die potenziell anspruchsberechtigten Personen werden in den
nächsten Tagen per Brief vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV angeschrieben und können ihren Antrag elektronisch oder auf Papier stellen. Sollten im Gesuch Angaben und Belege fehlen, kann eine Nachfrist gewährt werden.