„Abstimmungen vom 3. März 2024“

   
Eidgenossenschaft:
 
Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» ja
Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» nein
Kanton Zürich:  
Verfassung des Kantons Zürich Änderung vom 25. September 2023; Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte) ja
A. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») nein
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 11. September 2023 nein
Stichfrage A. oder B. B.
Kantonale Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» ja
Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32 / Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs) nein
Stadt Zürich:  
Volksinitiative Mythen-Park ja
A. Volksinitiative „Keine goldenen Fallschirme für abtretende Behördenmitglieder“ nein
B. Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Keine goldenen Fallschirme für abtretende Behördenmitglieder“ ja
Stichfrage A. oder B. B.

Ausführliche Begründungen.

Veranstaltung des VPOD Region Zürich zur AHV

«Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht es ums Ganze!»

Der VPOD Zürich lädt ein zum

Referat von Gabriela Medici, Zentralsekretärin Sozialversicherungen
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)

Dienstag, 28. November 2023
19:30 h
Bonlieu (Café Boy), Rosa-Luxemburg-Saal, Kochstrasse 2, 8004 Zürich

Einreichung BVG-Referendum

Weiterlesen

Dringend: Energiekostenzulage 2023 bis zum 30.9.2023 beim Amt für Zusatzleistungen beantragen

Am 12 September veröffentlichte das Sozialamt der Stadt Zürich in bestem Amtsdeutsch folgende Medienmitteilung:
Medienmitteilung
12. September 2023
Energiekostenzulage für die Heizperiode 2022/2023 jetzt
beantragen
Die Verordnung für die Ausrichtung der neuen Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte ist in Kraft getreten. Die Zulage für die Heizperiode 2022/2023 wird ausgerichtet. Betroffene Haushalte mit Gas-, Öl- und Holzheizungen in der Stadt Zürich müssen nun rasch handeln und ihr Gesuch ab sofort bis Ende September 2023 einreichen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über Energiekostenzulagen für einkommensschwache Haushalte kann die Stadt Zürich neu Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln entlasten, für welche die deutlich erhöhten Nebenkostenabrechnungen eine grosse Belastung darstellen. Als einkommensschwach im Sinne der Energiekostenzulage gelten rund 80 000 Stadtzürcher*innen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse zwar keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, aber auf individuelle Prämienverbilligung angewiesen sind.
Voraussetzungen für die Ausrichtung sind erfüllt
Die Ausrichtung der Energiekostenzulage ist möglich, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist. In der Heizperiode 2022/2023 betrug die Preissteigerung bei Gas (119%), bei Öl (112%) und bei Holz (65%). Der Stadtrat hat darum entschieden, die Energiekostenzulage im Jahr 2023 auszurichten.
Pauschalbeträge für die Energiekostenzulage 2023 festgelegt
Der Stadtrat entscheidet für jede einzelne Heizperiode nicht nur über die Ausrichtung, sondern legt auch die Höhe des Ausgleichs fest, der als Pauschalbetrag ausbezahlt wird.
Für anspruchsberechtige Haushalte liegt die Energiekostenzulage für die Heizperiode 2022/2023 bei Wohnungen mit Gasheizungen zwischen 595 Franken (1-Personenhaushalt) und 1 547 Franken (5-Personenhaushalt), bei Ölheizungen zwischen 549 Franken
(1-Personenhaushalt) und 1 445 Franken (5-Personenhaushalt) und bei Holzheizungen zwischen
262 Franken (1-Personenhaushalt) und 682 Franken (5-Personenhaushalt). Für die sechste und jede weitere Person im Haushalt wird die Energiekostenzulage um jeweils 10 Prozent erhöht. Die notwendigen finanziellen Mittel für die erwarteten rund 25 000 Gesuche erwirkt der Stadtrat mittels dringlichem Nachtragskredit. Die geschätzten Gesamtkosten für die erstmalige Ausrichtung der Energiekostenzulagen für einkommensschwache Personen belaufen sich auf rund 19 Millionen Franken.
Kurze Frist für die Antragsstellung
Damit die Energiekostenzulage noch im laufenden Kalenderjahr ausgerichtet und den Betroffenen zugutekommen kann, ist die Frist für die Antragstellung in diesem Jahr sehr kurz. Betroffene müssen darum rasch handeln und das entsprechende Gesuch ab sofort bis am 30. September 2023 einreichen. Die potenziell anspruchsberechtigten Personen werden in den
nächsten Tagen per Brief vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV angeschrieben und können ihren Antrag elektronisch oder auf Papier stellen. Sollten im Gesuch Angaben und Belege fehlen, kann eine Nachfrist gewährt werden.