Veranstaltung des VPOD Region Zürich zur AHV

«Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht es ums Ganze!»

Der VPOD Zürich lädt ein zum

Referat von Gabriela Medici, Zentralsekretärin Sozialversicherungen
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)

Dienstag, 28. November 2023
19:30 h
Bonlieu (Café Boy), Rosa-Luxemburg-Saal, Kochstrasse 2, 8004 Zürich

Einreichung BVG-Referendum

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Dringend: Energiekostenzulage 2023 bis zum 30.9.2023 beim Amt für Zusatzleistungen beantragen

Am 12 September veröffentlichte das Sozialamt der Stadt Zürich in bestem Amtsdeutsch folgende Medienmitteilung:
Medienmitteilung
12. September 2023
Energiekostenzulage für die Heizperiode 2022/2023 jetzt
beantragen
Die Verordnung für die Ausrichtung der neuen Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte ist in Kraft getreten. Die Zulage für die Heizperiode 2022/2023 wird ausgerichtet. Betroffene Haushalte mit Gas-, Öl- und Holzheizungen in der Stadt Zürich müssen nun rasch handeln und ihr Gesuch ab sofort bis Ende September 2023 einreichen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über Energiekostenzulagen für einkommensschwache Haushalte kann die Stadt Zürich neu Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln entlasten, für welche die deutlich erhöhten Nebenkostenabrechnungen eine grosse Belastung darstellen. Als einkommensschwach im Sinne der Energiekostenzulage gelten rund 80 000 Stadtzürcher*innen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse zwar keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, aber auf individuelle Prämienverbilligung angewiesen sind.
Voraussetzungen für die Ausrichtung sind erfüllt
Die Ausrichtung der Energiekostenzulage ist möglich, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist. In der Heizperiode 2022/2023 betrug die Preissteigerung bei Gas (119%), bei Öl (112%) und bei Holz (65%). Der Stadtrat hat darum entschieden, die Energiekostenzulage im Jahr 2023 auszurichten.
Pauschalbeträge für die Energiekostenzulage 2023 festgelegt
Der Stadtrat entscheidet für jede einzelne Heizperiode nicht nur über die Ausrichtung, sondern legt auch die Höhe des Ausgleichs fest, der als Pauschalbetrag ausbezahlt wird.
Für anspruchsberechtige Haushalte liegt die Energiekostenzulage für die Heizperiode 2022/2023 bei Wohnungen mit Gasheizungen zwischen 595 Franken (1-Personenhaushalt) und 1 547 Franken (5-Personenhaushalt), bei Ölheizungen zwischen 549 Franken
(1-Personenhaushalt) und 1 445 Franken (5-Personenhaushalt) und bei Holzheizungen zwischen
262 Franken (1-Personenhaushalt) und 682 Franken (5-Personenhaushalt). Für die sechste und jede weitere Person im Haushalt wird die Energiekostenzulage um jeweils 10 Prozent erhöht. Die notwendigen finanziellen Mittel für die erwarteten rund 25 000 Gesuche erwirkt der Stadtrat mittels dringlichem Nachtragskredit. Die geschätzten Gesamtkosten für die erstmalige Ausrichtung der Energiekostenzulagen für einkommensschwache Personen belaufen sich auf rund 19 Millionen Franken.
Kurze Frist für die Antragsstellung
Damit die Energiekostenzulage noch im laufenden Kalenderjahr ausgerichtet und den Betroffenen zugutekommen kann, ist die Frist für die Antragstellung in diesem Jahr sehr kurz. Betroffene müssen darum rasch handeln und das entsprechende Gesuch ab sofort bis am 30. September 2023 einreichen. Die potenziell anspruchsberechtigten Personen werden in den
nächsten Tagen per Brief vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV angeschrieben und können ihren Antrag elektronisch oder auf Papier stellen. Sollten im Gesuch Angaben und Belege fehlen, kann eine Nachfrist gewährt werden.

Resolution zu den Angriffen auf das Krankenversicherungsobligatorium

Anlässlich der Delegiertenversammlong von AVIVO Schweiz am 4. September 2023 in Basel wurde folgende Resolution, die von der Sektion Zürich eingebracht wurde, angenommen:

«AVIVO Schweiz ist entrüstet über den Angriff auf die obligatorische Krankenversicherung durch die Zürcher Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) und weist den Anstoss, diese abzuschaffen, in aller Form zurück. Bereits die Diskussion über das Thema wirkt toxisch. Sie dient mittel- und längerfristig der weiteren Kommerzialisierung von Krankheit und der Zerstörung der Solidarität zwischen Kranken und Gesunden: Ein Hohn gegenüber pensionierten Personen!»

Mitfahrgelegenheit für Mitglieder der AVIVO-Zürich zur Kundgebung «Faire Renten» am Montag, 25.9.23, in Bern

Die Unia Zürich-Schaffhausen bietet den Mitgliedern der AVIVO-Zürich kostenlose Mitfahrgelegenheiten. Wer davon Gebrauch machen will, kann sich bis Freitag, 15.9.23, bei André Eisenstein per E-mail: andre@eisenstein.ch oder telefonisch: 076/342 52 26 anmelden. Es können nur Personen mitfahren, die sich bis dann angemeldet haben.

Text aus Flyer der Unia:
Komm zur Kundgebung am Montag, 25. September!
Treffpunkt der Rentner:innen der Region Zürich-Schaffhausen:
12.30 Uhr Unia Zürich-Schaffhausen
Strassburgstrasse 11, 8004 Zürich
Wir fahren gemeinsam mit einem Car nach Bern und um
ca. 17 Uhr wieder zurück.

„Abstimmungen vom 3. September 2023“ Anklicken und ausführliche Begründung lesen

Abstimmungsempfehlungstabelle  
Stadt Zürich:  
Volksinitiative „Stadtgrün“ nein
Direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Stadtgrün“ ja
Stichfrage: Welche der beiden Teilvorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Volksinitiative «Stadtgrün» (A) als auch der direkte Gegenvorschlag (B) angenommen werden? B
Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stadtgrün» (Rahmenkredit von 130 Millionen Franken) ja
Dritte Verbrennungslinie Kehrichtverwertungsanlage Hagenholz, Ausgaben von 367 Millionen Franken ja
Neubau und Erweiterung Schulanlage Triemli/In der Ey, Ausgaben von 151,5 Millionen Franken ja