Pressemitteilung vom 31. Januar 2017

Der Regierungsrat des Kantons Zürich betreibt Altersdiskriminierung

Sowohl Nationalrat wie auch Ständerat haben sich dafür ausgesprochen, die erste verkehrsmedizinische Kontrolle vom 70. Altersjahr auf das 75. zu verschieben. Die AVIVO hat diesen Schritt begrüsst.

In der nun laufenden Vernehmlassung stellt sich der Regierungsrat des Kan­tons Zürich gegen diesen Schritt. Dies mit der Argumentation, bereits mit dem Altersjahr 65 würden Demenzerkrankungen vermehrt auftreten.

Tatsache ist, dass die Bevölkerungsgruppe  ab 65 weniger Verkehrsunfälle verursacht, als jene  von 18 bis 65 Jahren, immer gemessen am prozentualen Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Die Haltung des Regierungsrates des Kantons Zürich kann deshalb von der AVIVO nicht hingenommen werden.  Die AVIVO verurteilt diese Form von Altersdiskriminierung.

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