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Resolution

Die Delegiertenversammlung der AVIVO Schweiz vom 17. Mai 2018 verabschiedete folgende Resolution:

 

Finger weg von unseren Sozialversicherungen!

Die AVIVO Schweiz ist zornig

  • über die massiven linearen Kürzungen der Sozialhilfe, wie sie in den Kantonen Luzern, Bern, Basel-Landschaft und Aar­gau vorgenommen wurden oder noch vor­genommen werden sollen,
  • über die Absicht des Nationalrates, die Ergänzungsleistun­gen zu kürzen,
  • über die Kultur des allge­meinen Misstrauens gegenüber Versicher­ten, welche dazu führte, ein Gesetz zur Überwachung von Versicherten zu verab­schieden, und
  • über die fortlaufenden Sen­kungen der Renten aus der Zweiten Säule (Berufliche Vorsorge).

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Medienmitteilung zu den Nationalratsbeschlüssen betr. Ergänzungsleistungen

Die AVIVO, eine Vereinigung zur Verteidigung der Interessen der Rentnerinnen und Rentner, ist entsetzt über die Beschlüsse des Nationalrates zur EL-Reform.

Sie überlegt sich, zusammen mit anderen Organisationen das Referendum gegen diese Beschlüsse zu ergreifen. Dass die anrechenbaren Mietzinse praktisch auf der Höhe von 2001 bleiben sollen, ist inakzeptabel. Aber auch die Kürzungen im Bereich Kinder und Vermögen wollen wir nicht schlucken. Kurzsichtig ist auch der Entscheid, die Wohnform des betreuten Wohnens nicht zu unterstützen.

Gleichzeitig erlaubt der Nationalrat den Vorbezug des Kapitals, will aber den Antragstellern für eine Zusatzleistung diese um 10% kürzen, wenn das vorbezogene Kapital verbraucht ist.

Wir appellieren an den Ständerat, bei seinen Entscheiden zu bleiben.

Medienmitteilung zu den Vorschlägen der Nationalratskommission

Die AVIVO Zürich hat das Resultat der Beratungen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zur Kenntnis genommen. Sie begrüsst,

dass ältere, arbeitslose Arbeitnehmende ihr Pensionskassenguthaben bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung belassen und so später auch eine Rente beziehen können.

Sie ist der Meinung, dass Auslandschweizer, die aus Drittländern zurückkehren, keiner Karenzfrist von 10 Jahren unterworfen werden sollen.

Dass der Vermögensverzehr über 10 Jahre zurückverfolgt werden soll, ist unangebracht und führt zu einer aufgeblähten Bürokratie. Die betroffenen Menschen sollen regelrecht geröntgt werden.

Dass der Bund nur noch 7,3% statt wie bisher 7.5% der gesamten Kosten der Grundversicherung an die Kantone zahlen soll, ist abzulehnen, da diese Massnahme zu einer Kürzung der IPV (Individuelle Prämienverbilligung) führen wird.

Dass ohne richterliche Genehmigung Observationen von Versicherten vorgenommen werden dürfen, ist abzulehnen. Hier macht sich der Geist bemerkbar, der davon ausgeht, dass Versicherte a priori unehrlich sind.

Die AVIVO Zürich ersucht den Nationalrat, bei der Behandlung dieses Geschäftes auf unsere Einwände einzugehen.

AVIVO Zürich
Marco Medici, Präsident

Teilerfolg der AVIVO Genf am Abstimmungssonntag

Am 28. Februar 2016 wurde in Genf u.a. über 2 kantonale Vorlagen abgestimmt, die Abbaumassnahmen zulasten des ärmsten Teils der Bevölkerung vorsahen. Zum einen ging es um Verschlechterungen bei der Prämienverbilligung, zum andern um eine Verschlechterung bei den Ergänzungsleistungen. Gegen diese beiden Vorlagen hatte die AVIVO das Referendum ergriffen. Leider wurden die Verschlechterungen bei den Prämienverbilligungen knapp mit 50,26% der Stimmen angenommen. Der Angriff auf die Ergänzungsleistungen hingegen konnte abgewehrt werden. Nur 44,12% der Stimmenden hiessen diese Vorlage gut.