Abstimmungen 29. November 2020


Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und
Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative)                                                                              Ja

Die Initiative wird von etwa 120 Hilfswerken und Menschen­rechts­organisationen getragen. Sie will Konzerne, die ihren Hauptsitz in der Schweiz haben, verpflichten, bei ihren Tochter­gesellschaften im Süden darauf zu achten, dass Menschenrechte nicht verletzt werden und dass keine Umwelt­schäden angerichtet werden. Betroffene von Menschenrechtsver­letzungen und von Umwelt­schäden können in der Schweiz gegen den verant­wortlichen Konzern klagen. Die Beweislast liegt allerdings bei den Klagenden. Dies bedeutet auch, dass Schweizer Richter nicht in den Ländern des Südens ermitteln müssen, da die Klagenden ja ihre eingeklagten Schäden beweisen müssen. Klar ist auch im Initiativtext geregelt, dass nur Firmen im Süden, die vom Schweizer Konzern kontrolliert werden, eingeklagt werden können, wobei die Kontrolle über eine Firma auch wirtschaftlicher Art sein kann. Falsch ist die Aussage der Wirtschaftslobby, dass auch Kleinbetriebe, also KMUs betroffen seien, ebenfalls falsch ist die Aussage, dass auch Zulieferer betroffen wären. Bei der Definition, welche fundamentalen Rechte Konzerne auch im Ausland zu respektieren haben, orientiert sich die Initiative hauptsächlich an den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Gefordert wird also eine Selbstverständlichkeit. Der Gegen­vorschlag basiert auf der Freiwilligkeit. Die Tochtergesellschaften müssten der Konzernzentrale Berichte über die Situation im Bereiche Menschenrecht und Umweltzerstörung abliefern. Kontrolliert würden diese Berichte von Niemandem und allfällige Mängel müssten nicht zwingend behoben werden.
Die AVIVO engagiert sich für faire Verhältnisse, in der Schweiz und auf der ganzen Welt, es ist deshalb klar, wir sagen zur Initiative                                                                                                     Ja!

Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»         Ja

Die Initiative verlangt ein Verbot der Finanzierung von Kriegs­materialproduzenten. Der Nationalbank, Stiftungen und Einrich­tungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge ist die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt. Untersagt ist also die Gewährung von Krediten, Darlehen und Schenkungen, der Erwerb von Aktien und Obligationen, der Erwerb von Finanzprodukten, wie kollektiven Kapitalanlagen oder strukturierten Produkten. Dies gilt immer dann, wenn ein Unternehmen mehr als 5% seines Umsatzes mit Kriegsmaterialproduktion erzielt. Zusätzlich hat sich der Bund dafür einzusetzen, dass auf nationaler und internationaler Ebene für Banken und Versicherungen entsprechende Bedingungen gelten. Eine ethisch vertretbare Haltung bei der Anlage unserer Pensionskassenguthaben ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir wollen nicht, dass zur Finanzierung unserer Altersrenten Blutopfer erbracht werden, dass Menschen sterben müssen. Die Gegner der Initiative argumen­tieren, diese würde der Schweizer Wirtschaft schaden. Diese Kreise sehen nur ihren Umsatz (und natürlich hauptsächlich ihren Gewinn!). Man kennt dies aus der Diskussion über Verbote von Waffenexporten. Hier hat das bürgerliche Parlament in letzter Zeit sogar eine Aufweichung der Exportrestriktionen beschlossen.  Für uns ist es klar, wir unterstützen diese Initiative auch im Namen der Menschlichkeit und sagen deshalb klar                                                                          Ja!

Es liegen keine kantonalen Vorlagen vor.

Gegenvorschlag des Gemeinderates zur Volksinitiative «Sportstadt Züri»
(die Initiative der PdA «Sportstadt Züri» ist zurückgezogen worden)                                                  Ja

Die Volksinitiative der PdA hat diese gemäss Beschluss ihrer Mitgliederversammlung zurückgezogen und unterstützt den Gegenvorschlag des Gemeinderates. Der Gegenvorschlag bringt in einem Punkt eine Verbesserung gegenüber der Initiative, bleibt aber in einem anderen Punkt hinter der Initiative zurück. Auch der Gegenvorschlag will den Eintritt in die städtischen Freibäder unentgeltlich machen, will die übrigen Sport- und Badeanlagen für Jugendliche bis 20 Jahre und für Menschen in bescheidenen, finanziellen Verhältnissen gratis machen. Auch für die Sportorga­nisationen ohne kommerziellen Zweck wird die Benützung der städtischen Sport- und Badeanlagen unentgeltlich.
Dazu kann man natürlich nur eines sagen, nämlich                                                                           Ja!

«Förderung von Tanz und Theater», Rahmenkredit
Konzeptförderung, Erhöhung Beiträge an Ko-Produktionsinstitutionen                                                 Ja

Zentrales Element der neuen Kulturpolitik der Stadt wird die Konzeptförderung. Mit dieser werden Tanz- und Theaterinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstler der Freien Szene über mehrere Jahre aufgrund der von ihnen eingereichten Konzepte gefördert. Über die Konzeptförderung werden Förderbeiträge mit ver­schiedenen Laufzeiten gesprochen: für Institutionen 6 Jahre, für Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler 2 oder 4 Jahre. Die eingereichten Konzepte werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Über die 6-jährigen Konzeptförderbeiträge entscheidet der Gemeinderat, über die 2- und 4jährigen der Stadtrat. Für dieses neue Instrument der Kulturförderung hat der Gemeinderat einen Rahmenkredit in der Höhe von jährlich 6,5 Millionen Franken gutgeheissen. Die Einführung der Konzeptförderung ist auf 12 Jahre, also zwei Vergabeperioden, begrenzt. Daneben sollen Ko-Produktionsinstitutionen, wie das Theater der Roten Fabrik und die Gessnerallee höhere Beiträge erhalten und damit die Freie Szene fördern. Die traditionellen Häuser (Schauspielhaus, Neumarkt­theater) erhalten gleich hohe Beiträge wie bisher. Sieger dieser Ausmarchung um die städtischen Gelder für die Kulturförderung ist demnach die Freie Szene. Dies ist ein zusätzlicher Grund dieser Vorlage zuzustimmen. Wir sagen                                                                                  Ja! 

Öffentlicher Gestaltungsplan «Thurgauerstrasse
Teilgebiete A und C – F
Wohnen/Gewerbe» Zürich Seebach (Volksreferendum)                Nein

Gegen die Stimmen von AL, Grünen und EVP hat der Gemeinderat am 27. Februar den Gestaltungsplan für die Überbauung des städtischen Areals Thurgauerstrasse West genehmigt. Die unter­legenen Parteien kämpfen für eine städtebauliche Alternative und unterstützten das Referendum der Interessengemeinschaft Grubenacker.

Die Stadt Zürich braucht dringend gute Beispiele für die Nutzung der letzten Baulandreserven. Der städtische Gestaltungsplan für das 65’000 m2 grosse Areal an der Thurgauerstrasse ist ein Eckpfeiler in der Verdichtungsplanung der Stadt und Aushänge­schild für die Umsetzung ihrer wohnpolitischen Ziele. Hier kann Zürich zeigen, wie klimaneutrale Stadtentwicklung geht.

Statt diese Chance zu nutzen, genehmigen der Stadt- und Gemeinderat einen Gestaltungsplan, der städtebauliche Ideen aus den 1970er Jahren umsetzen will. Über 200 Einwendungen von Anwohner*innen und Verbänden, mühsame Beratungen in der Hochbaukommission und im Gemeinderat haben deutlich gezeigt, dass niemand wirklich zufrieden ist mit dieser Planung. Das Resultat sind zahlreiche Detailanpassungen (= «Pflästerlipolitik»).

Alternativprojekt „Wohnhöfe Grubenacker“
Angesichts dieser unerfreulichen Situation haben Anwohner*innen mit Unterstützung des renommierten Stadtplaners Jürg Sulzer ein Konzept mitgestaltet. Die «Wohnhöfe Grubenacker» als generelle städtebauliche Leitlinien stellen einen achtsamen Dialog zwischen der neuen Entwicklung des Areals Thurgauerstrasse und der bestehenden Siedlung sicher. So kann ein stimmiger Quartierteil mit hoher Wohnqualität entstehen. Das Konzept ermöglicht die rasche Realisierung von rund 700 Wohnungen auf dem Areal Thurgauerstrasse und – im Gegensatz zum städtischen Gestal­tungsplan – von langfristig zahlreichen zusätzlichen Wohnungen durch sorgfältige Nachverdichtung der bestehenden Siedlung. Die moderate Ausnutzung ermöglicht zahlreiche kleine Treffpunkte wie die Grubenacker-Piazza. Bestehende Wege und Strukturen werden weiterentwickelt. Sie schaffen Orientierung und Identität.
Das Referendum der IG Grubenacker ist zu Stande gekommen. Deshalb kommt es jetzt zu einer Volksabstimmung. Wird das Referendum gutgeheissen, so müsste die Stadt ein neues Projekt ausarbeiten, das sich auf den Vorschlag der AG Grubenacker stützt. Dieser scheint städtebaulich wertvoller, da er sich besser in die gebaute Umgebung integrieren lässt. Er wird nicht weniger und nicht teurere Wohnung bringen.                    Deshalb empfehlen wir ein Nein!

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