Abstimmungen vom 1. September 2019

Keine Vorlagen.

Steuergesetz (StG) (Änderung vom 1. April 2019; Steuervorlage 17):     NEIN

Kaum war das Abstimmungsergebnis des eidgenössischen AHV-Steuer-Deals bekannt, kamen schon die neuen Forderungen. Bundesrat Berset will sofort das Alter 65 bei den Frauen durchdrücken, andere sprachen von einer Volksinitiative für ein generelles Rentenalter von 67 oder 68 Jahren. Der Abstimmungserfolg hat die Totengräber der AHV aus den Gräben geholt. Wir von der AVIVO haben schon den eidgenössischen Deal abgelehnt und sind jetzt folgerichtig auch gegen die Umsetzung dieser Vorlage im Kanton Zürich. Die kantonale Vorlage, die unter dem Namen: Steuergesetz (StG) (Änderung vom 1. April 2019; Steuervorlage 17) am 1. September 2019 zur Abstimmung kommt, muss bekämpft werden. Der Kanton will überall das Maximum der möglichen Steuererleichterungen einführen. Die effektive Steuerbelastung der Unternehmungen soll von 21.15% auf 18.19% reduziert werden. Die Maximalbeschränkung für steuerliche Ermässigungen soll bei 70% liegen, der Spitzenwert unter allen Kantonen. Nur 6 andere Kantone wollen soweit gehen. Genf beschränkt sich auf nur 9%. Auch bei der unseligen Patentbox, die wie die Büchse der Pandora, aus der ja bekanntlich alles Schlechte dieser Welt entwich, ist niemand sicher, wieviel Geld uns dies letztlich kosten wird. Dass die Unternehmungen dazu auch noch die Kosten für Forschung und Entwicklung zu 150% abziehen können, rundet das negative Bild ab. Eine soziale Abfederung dieser Vorlage, wie dies beispielsweise in der Waadt und in Basel-Stadt eingeführt wurde, hat der Kantonsrat abgelehnt. Nicht vergessen sei die Tatsache, dass die ganze Übung den Kanton 275 Millionen und die Gemeinden des Kantons Zürich 250 Millionen Franken kostet. Wo werden diese 525 Millionen Franken wohl eingespart?

Es bleibt dabei, wir sagen klar NEIN!

Keine Vorlagen.