Abstimmungen vom 28. November 2021

1. Volksinitiative vom 7. November 2017
«Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»     Ja
Diese Volksinitiative verpflichtet den Bund und die Kantone im Wesent­lichen, massiv in die Ausbildung von Pflegefachpersonen zu investieren und über allgemein verbindliche Gesamtarbeits­verträge dafür zu sorgen, dass das Pflegepersonal gemäss den hohen Anforderungen, die an das Personal gestellt werden, entlöhnt wird. Im Parlament wurde ein Gegen­vorschlag erarbeitet. Dieser sieht ebenfalls eine Ausbildungsoffensive vor, lässt aber den zweiten Teil, die Entlöhnung des Personals beiseite. Wird die Initiative abgelehnt, so tritt, nach einer Referendumsfrist, au­tomatisch der Gegenvorschlag in Kraft. Das Pflegepersonal braucht dringend attraktivere Konditionen, nur schon, damit nicht wenige Jahre nach der Ausbildung ein grosser Teil des Personals in andere Berufe ab­wandert. Zur Pflegeinitiative sagen wir ohne Wenn und Aber JA!

2. Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung
der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)             Nein
Die Initiative will die Parteien bei der Bestellung des Bundes–gerichtes ausschalten. Eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission soll Kandidierende vorselektionieren. Anschliessend würde das Los entscheiden. Dies ist eine unglückliche Idee. Die Objektivität der Kommission kann nicht überprüft und auch nicht angefochten werden. Zu Recht sagen Parteien und Bundesrat zu diesem Vorschlag NEIN!

3. Änderung des Bundesgesetzes vom 19. März 2021
über die gesetzlichen Grundlagen für «Verordnungen
des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)   Ja
Dass die Entschädigungen von Härtefällen, aber auch die Regelung der Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeit), die familien­ergänzende Kinderbetreuung (KITAG) und die Vergütungen für Kulturschaffende in ein Gesetz gehören, dürfte allen einleuchten. Allerdings wird in diesem Gesetz auch die Grundlage für die Anwendung von Zertifikaten gelegt, also eine durchaus auch problematische Aufteilung der Bevölkerung in Ge­impfte und Nicht-Geimpfte ermöglicht. Wir verstehen gut, dass sich hier auch eine Opposition von links zu Worte meldet, glauben aber doch, dass eine Pandemie, wie die, die wir eben gerade durchleben, ein solches Vorgehen erlaubt. Deshalb sagen wir ganz klar JA!

 

Änderung vom 19. April 2021 des Energiegesetzes          Ja

Mit der Gesetzesänderung wird das kantonale Energiegesetz an den heu­tigen Stand der Bautechnik angepasst. Es werden wichtige Weichen für die Reduktion der CO2-Emissionen bei der Wärmebereitstellung und die Steigerung der Energieeffizienz gestellt. So werden bei Neubauten CO2-neutrale Heizsysteme vorgeschrieben und auch der Einbau von Photovoltaikanlagen wird obligatorisch. Beim Er­satz der Heizung in einem bestehenden Gebäude dürfen grund­sätzlich, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, nur noch erneuerbare Energien (einschliesslich Biogas) eingesetzt werden. Wenn die Kosten für die Erzeugung der Wärme aus erneuerbaren Energien über die ganze Le­bensdauer (Investition, Amortisation, Betrieb und Unterhalt) um mehr als 5% höher würden als mit einer Heizung mit fossilen Brennstoffen, gilt die erleichterte Vorgabe, dass mindestens ein kleiner Anteil von 10% erneuerbare Energien eingesetzt werden Diese Vorgabe kann mit einer standardisierten Sanierungsmassnahme (z.B. Ersatz der Fenster) erfüllt werden.
Ziel dieser Massnahmen ist die Erfüllung der mit dem Pariser Abkom­men übernommenen Verpflichtungen. In aller Regel sind die Be­triebskosten einer Wärmepumpenanlage massiv tiefer als bei einer Öl- oder Gasheizung, eine Mietzinserhöhung auf Grund der um höchstens 5% höheren Investition wird bald durch die tieferen Heizkosten mehr als ausgeglichen. Bleibt die Problematik der Leerkündigungen, das heisst, dass der Hausbesitzer den Mietenden kündigt, alle Wohnungen dem neuesten Standard anpasst und mit massiv höheren Preisen wieder ver­mietet. Wohlgemerkt, das neue Energiegesetz wird erst wirksam, wenn die Heizanlage so oder so ersetzt werden muss. Sollte die Erneuerung der Heizung eine Gesamtsanierung der Liegenschaft nach sich ziehen, so hat das mit dem Energiegesetz nichts zu tun. Ein Schönheitsfehler der Energiegesetzes ist es, dass die Subventi­onen des Staates, die Hausei­gentümer erhalten, auch fliessen, wenn eine Gesamtsanierung mit Leer­kündigungen erfolgt. Die Subventionen hätten mit einem Verbot eines solchen Vorgehens verknüpft werden sollen. Da aber auch der Bund in­volviert ist, ist ein solches Verbot rechtlich nicht haltbar.
Und schliess­lich: Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben! Deshalb stimmen wir mit Überzeugung JA!

 

1. Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten       Ja
Die Bevölkerung beträgt heute knapp 400’000 Menschen. 2030 sollen es 520’000 Personen sein, die auf dem Stadtgebiet leben. Der Richtplan konkretisiert, welche Gebiete für die zusätzliche, bauliche Verdichtung geeignet sind. Er bezeichnet die Freiräume, die Quartier­zentren und Stadtachsen und ist ein Koordinations­instrument für eine umwelt- natur- und sozialverträgliche Stadt­entwicklung. Er befasst sich mit dem Prob­lem der Zweit­wohnungen und sichert die nötigen Flächen für öffentliche Bauten. Er ist verzahnt mit dem kommunalen Richtplan Verkehr. Die bürgerlichen Gegner meinen, Karl Marx sei auferstanden und kritisieren die «Planwirtschaft». Ihrer Meinung nach soll man alles dem Markt über­lassen, der wird’s dann schon bringen! Für uns ist eine geordnete Pla­nung unabdingbar. Deshalb sagen wir auch hier JA!

2. Kommunaler Richtplan Verkehr           Ja
Zürich soll zu einer Velostadt werden. Vorgesehen ist ein ausgebautes Veloroutennetz. Der bisherige «historische Parkplatz­kompromiss» ist Geschichte. Es werden nicht mehr alle oberirdisch aufgehobenen Park­plätze unterirdisch ersetzt. Tempo 30 soll flächendeckend eingeführt werden. Das Auto soll seine Vormacht verlieren. Deshalb sagen wir natürlich ganz klar JA!

3. Rahmenkredit von 330,9 Millionen Franken für die Erweiterung der Fernwärme     Ja
Bis im Jahre 2040 sollen Wipkingen, Oberstrass, Aussersihl sowie die Gebiete Guggach und Zürich-West/Sihlquai der Fernwärme erschlossen werden. Dafür soll ein Rahmenkredit beschlossen werden, der dann jährlich in Tranchen, je nach Stand der Bauten, abgerufen werden kann. Dies ist vernünftig, wir sagen auch hier JA!

4. Ersatzneubau Wohnsiedlung Hardau I, Objektkredit von
70,714 Millionen Franken           Ja
Die städtische Siedlung aus den 60er Jahren ist sanierungs­bedürftig. Allerdings wäre eine Sanierung sehr aufwändig, die Wohnungen würden nachher nicht weniger kosten als bei einem Neubau. Ein solcher erlaubt aber, statt der bisherigen 80 Wohnungen deren 122 zu bauen, was rund 400 Menschen statt nur 150 Personen Wohnraum bieten wird. Eine freitragende 4-Zimmer­wohnung von 87 bis 93 m3 Wohnfläche wird voraussichtliche 1450 Franken pro Monat kosten, eine subventionierte Wohnung des gleichen Typs wird auf 1240 Franken kommen. Es kommt natürlich die Kostenmiete zur Anwendung. Es ist dies ein gutes Projekt, zu dem sagen wir sehr gerne JA!

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