1. Volksinitiative vom 7. November 2017
«Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» Ja
Diese Volksinitiative verpflichtet den Bund und die Kantone im Wesentlichen, massiv in die Ausbildung von Pflegefachpersonen zu investieren und über allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge dafür zu sorgen, dass das Pflegepersonal gemäss den hohen Anforderungen, die an das Personal gestellt werden, entlöhnt wird. Im Parlament wurde ein Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser sieht ebenfalls eine Ausbildungsoffensive vor, lässt aber den zweiten Teil, die Entlöhnung des Personals beiseite. Wird die Initiative abgelehnt, so tritt, nach einer Referendumsfrist, automatisch der Gegenvorschlag in Kraft. Das Pflegepersonal braucht dringend attraktivere Konditionen, nur schon, damit nicht wenige Jahre nach der Ausbildung ein grosser Teil des Personals in andere Berufe abwandert. Zur Pflegeinitiative sagen wir ohne Wenn und Aber JA!
2. Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung
der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative) Nein
Die Initiative will die Parteien bei der Bestellung des Bundes–gerichtes ausschalten. Eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission soll Kandidierende vorselektionieren. Anschliessend würde das Los entscheiden. Dies ist eine unglückliche Idee. Die Objektivität der Kommission kann nicht überprüft und auch nicht angefochten werden. Zu Recht sagen Parteien und Bundesrat zu diesem Vorschlag NEIN!
3. Änderung des Bundesgesetzes vom 19. März 2021
über die gesetzlichen Grundlagen für «Verordnungen
des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) Ja
Dass die Entschädigungen von Härtefällen, aber auch die Regelung der Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeit), die familienergänzende Kinderbetreuung (KITAG) und die Vergütungen für Kulturschaffende in ein Gesetz gehören, dürfte allen einleuchten. Allerdings wird in diesem Gesetz auch die Grundlage für die Anwendung von Zertifikaten gelegt, also eine durchaus auch problematische Aufteilung der Bevölkerung in Geimpfte und Nicht-Geimpfte ermöglicht. Wir verstehen gut, dass sich hier auch eine Opposition von links zu Worte meldet, glauben aber doch, dass eine Pandemie, wie die, die wir eben gerade durchleben, ein solches Vorgehen erlaubt. Deshalb sagen wir ganz klar JA!
Änderung vom 19. April 2021 des Energiegesetzes Ja
Mit der Gesetzesänderung wird das kantonale Energiegesetz an den heutigen Stand der Bautechnik angepasst. Es werden wichtige Weichen für die Reduktion der CO2-Emissionen bei der Wärmebereitstellung und die Steigerung der Energieeffizienz gestellt. So werden bei Neubauten CO2-neutrale Heizsysteme vorgeschrieben und auch der Einbau von Photovoltaikanlagen wird obligatorisch. Beim Ersatz der Heizung in einem bestehenden Gebäude dürfen grundsätzlich, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, nur noch erneuerbare Energien (einschliesslich Biogas) eingesetzt werden. Wenn die Kosten für die Erzeugung der Wärme aus erneuerbaren Energien über die ganze Lebensdauer (Investition, Amortisation, Betrieb und Unterhalt) um mehr als 5% höher würden als mit einer Heizung mit fossilen Brennstoffen, gilt die erleichterte Vorgabe, dass mindestens ein kleiner Anteil von 10% erneuerbare Energien eingesetzt werden Diese Vorgabe kann mit einer standardisierten Sanierungsmassnahme (z.B. Ersatz der Fenster) erfüllt werden.
Ziel dieser Massnahmen ist die Erfüllung der mit dem Pariser Abkommen übernommenen Verpflichtungen. In aller Regel sind die Betriebskosten einer Wärmepumpenanlage massiv tiefer als bei einer Öl- oder Gasheizung, eine Mietzinserhöhung auf Grund der um höchstens 5% höheren Investition wird bald durch die tieferen Heizkosten mehr als ausgeglichen. Bleibt die Problematik der Leerkündigungen, das heisst, dass der Hausbesitzer den Mietenden kündigt, alle Wohnungen dem neuesten Standard anpasst und mit massiv höheren Preisen wieder vermietet. Wohlgemerkt, das neue Energiegesetz wird erst wirksam, wenn die Heizanlage so oder so ersetzt werden muss. Sollte die Erneuerung der Heizung eine Gesamtsanierung der Liegenschaft nach sich ziehen, so hat das mit dem Energiegesetz nichts zu tun. Ein Schönheitsfehler der Energiegesetzes ist es, dass die Subventionen des Staates, die Hauseigentümer erhalten, auch fliessen, wenn eine Gesamtsanierung mit Leerkündigungen erfolgt. Die Subventionen hätten mit einem Verbot eines solchen Vorgehens verknüpft werden sollen. Da aber auch der Bund involviert ist, ist ein solches Verbot rechtlich nicht haltbar.
Und schliesslich: Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben! Deshalb stimmen wir mit Überzeugung JA!
1. Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten Ja
Die Bevölkerung beträgt heute knapp 400’000 Menschen. 2030 sollen es 520’000 Personen sein, die auf dem Stadtgebiet leben. Der Richtplan konkretisiert, welche Gebiete für die zusätzliche, bauliche Verdichtung geeignet sind. Er bezeichnet die Freiräume, die Quartierzentren und Stadtachsen und ist ein Koordinationsinstrument für eine umwelt- natur- und sozialverträgliche Stadtentwicklung. Er befasst sich mit dem Problem der Zweitwohnungen und sichert die nötigen Flächen für öffentliche Bauten. Er ist verzahnt mit dem kommunalen Richtplan Verkehr. Die bürgerlichen Gegner meinen, Karl Marx sei auferstanden und kritisieren die «Planwirtschaft». Ihrer Meinung nach soll man alles dem Markt überlassen, der wird’s dann schon bringen! Für uns ist eine geordnete Planung unabdingbar. Deshalb sagen wir auch hier JA!
2. Kommunaler Richtplan Verkehr Ja
Zürich soll zu einer Velostadt werden. Vorgesehen ist ein ausgebautes Veloroutennetz. Der bisherige «historische Parkplatzkompromiss» ist Geschichte. Es werden nicht mehr alle oberirdisch aufgehobenen Parkplätze unterirdisch ersetzt. Tempo 30 soll flächendeckend eingeführt werden. Das Auto soll seine Vormacht verlieren. Deshalb sagen wir natürlich ganz klar JA!
3. Rahmenkredit von 330,9 Millionen Franken für die Erweiterung der Fernwärme Ja
Bis im Jahre 2040 sollen Wipkingen, Oberstrass, Aussersihl sowie die Gebiete Guggach und Zürich-West/Sihlquai der Fernwärme erschlossen werden. Dafür soll ein Rahmenkredit beschlossen werden, der dann jährlich in Tranchen, je nach Stand der Bauten, abgerufen werden kann. Dies ist vernünftig, wir sagen auch hier JA!
4. Ersatzneubau Wohnsiedlung Hardau I, Objektkredit von
70,714 Millionen Franken Ja
Die städtische Siedlung aus den 60er Jahren ist sanierungsbedürftig. Allerdings wäre eine Sanierung sehr aufwändig, die Wohnungen würden nachher nicht weniger kosten als bei einem Neubau. Ein solcher erlaubt aber, statt der bisherigen 80 Wohnungen deren 122 zu bauen, was rund 400 Menschen statt nur 150 Personen Wohnraum bieten wird. Eine freitragende 4-Zimmerwohnung von 87 bis 93 m3 Wohnfläche wird voraussichtliche 1450 Franken pro Monat kosten, eine subventionierte Wohnung des gleichen Typs wird auf 1240 Franken kommen. Es kommt natürlich die Kostenmiete zur Anwendung. Es ist dies ein gutes Projekt, zu dem sagen wir sehr gerne JA!