Liebe Genossinnen und Genossen
Seit der 1.-Mai-Feier 2014 berichte ich hier von einem Dauerthema, der Rentenreform. Diese hat man am 24. September 2017 nicht unter Dach und Fach bringen können, die Reform wurde vom Volk abgelehnt.
Schauen wir uns doch – dank der VOTO-Studie – etwas genauer an, wer diese Reform abgelehnt hat: Nicht etwa die Jungen bis zum 50. Altersjahr, die, wenn auch knapp zugestimmt haben. Da waren die Frauen, die mit 53 % Nein gesagt haben (gegenüber 52 % der Männer), da waren aber auch die Alten ab 60 Jahren, die zu 58% Nein gesagt haben.
Da waren die unteren Einkommensschichten, die stark verworfen haben. Das unterste Viertel des Äquivalenzeinkommens, sagte mit 59% Nein und das zweite Viertel gar mit 62 %! Das dritte Viertel, also jenes gleich über dem Medianeinkommen sagte dafür mit 60% klar ja zur Rentenreform. Die ärmeren Schichten der Bevölkerung sagen also Nein, die wohlhabenderen Schichten sagten Ja. Das muss uns zu denken geben. Wir alle gehören ja wohl kaum zu den Grossverdienern! Die AVIVO versteht sich als Anwalt der Alten in bescheidenen Verhältnissen. Für uns heisst dieses Resultat: Keine Altersreform, die den Alten nur Kosten und keine Verbesserungen bringt. Die Reform sah ja eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Die Mehrwertsteuer bestraft uns Alten in bescheidenen Verhältnissen gleich zweimal: Sie ist ungerecht, da sie die sozial Schwachen viel stärker belastet, da die Einkommen kleiner sind, und sie ist für uns ungerecht, da die aktive Bevölkerung über die Lohnentwicklung diese Mehrkosten auffangen kann, wir hingegen über den Mischindex nur zur Hälfte.
Kürzlich hat nun der Bundesrat seine Eckwerte für die finanzielle Stabilisierung der AHV vorgestellt. Natürlich findet sich die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre gleich zu Beginn. Sonst aber fällt ihm nichts ein ausser einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,7%! Als ob es am 24. September 2017 kein NEIN gegeben hätte. Die AVIVO schlägt seit langem eine AHV-Beitragspflicht für Kapitalerträge, wie Dividenden etc., vor. Immerhin werden in der Schweiz pro Jahr die Kleinigkeit von ca 220 Milliarden Franken an Dividenden ausbezahlt. Ungefähr ¾ davon fliessen ins Ausland. Bei jenen Kapitaleigentümern, die Angehörige eines Landes sind, das mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, bleibt also nichts bei uns im Land!
Eine Möglichkeit, der AHV zusätzliche Einkünfte zu beschaffen, wäre die Erhöhung des direkten Bundesbeitrages an AHV. Dies müsste über die direkte Bundessteuer finanziert werden, wäre also sozial gerecht, da die Steuer progressiv ist.
Schliesslich kann man sich auch eine Erhöhung der Lohnbeiträge vorstellen. Nicht vergessen seien jene 17% des Mehrwertsteuerprozentes von 1999, das Bundesrat Villiger (und das Parlament!) der AHV vorenthalten haben. Dies war ja auch in der Vorlage 2020 vorgesehen.
Der AHV-Fonds hat einen neuen Höchststand erreicht. Zwar ist das Umlageverfahren negativ, aber die Kapitalerträge des Fonds haben dies mehr als ausgeglichen. Bei der 2. Säule rechnet man die Kapitalerträge selbstverständlich auch mit, so soll es auch bei der AHV sein!
Allerdings ist nicht die AHV der Hauptpatient, nein, dies ist die 2. Säule. Die meisten Leute in diesem Saal haben wohl noch einen Umwandlungssatz von 7.2% bekommen. Ihr Vermögen wurde während langer Jahre mit 4% jährlich verzinst. Heute geht man von einem Umwandlungssatz von 6% aus und die Verzinsung beträgt 1%. Die Renten werden so eine Einbusse von über 40% erlitten haben. Die Zweite Säule basiert auf einer reinen Kapitalspekulation. Jetzt ist die Spekulation in die Hose gegangen!
Es ist jetzt wirklich Zeit darüber nachzudenken, wie man den obligatorischen Teil der zweiten Säule in die erst Säule, in die AHV, überführen kann! Es gibt entsprechende Überlegungen, zum Beispiel vom Denknetz.
Ich wünsche einen kämpferischen 1. Mai!