Wir haben gewonnen! Das Steuerrekursgericht hat uns in unserem Kampf gegen das kantonale Steueramt auf der ganzen Linie Recht gegeben! Die Steuerbefreiung darf uns nicht weggenommen werden. Seit 1972 haben wir diese und wir werden sie auch in Zukunft weiter haben. Dies bedeutet, dass alle Spenden an die AVIVO in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden können. Dies bedeutet auch, dass wir auf Erbschaften keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Dies könnte ein Grund mehr sein, die AVIVO im Testament zu berücksichtigen.
Diesem AVIVO-Info liegt eine Preisliste für die Steuererklärung bei. Man beachte, dass AVIVO-Mitglieder mit tiefem Einkommen die Steuererklärung gratis bekommen, und jene mit einem höheren Einkommen nur einen sehr tiefen Vorzugstarif bezahlen müssen.
Im Jahre 2007 haben wir über eine Volksinitiative für eine Einheitskrankenkasse abgestimmt. Weiterlesen