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Medienmitteilung zu den Vorschlägen der Nationalratskommission

Die AVIVO Zürich hat das Resultat der Beratungen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zur Kenntnis genommen. Sie begrüsst,

dass ältere, arbeitslose Arbeitnehmende ihr Pensionskassenguthaben bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung belassen und so später auch eine Rente beziehen können.

Sie ist der Meinung, dass Auslandschweizer, die aus Drittländern zurückkehren, keiner Karenzfrist von 10 Jahren unterworfen werden sollen.

Dass der Vermögensverzehr über 10 Jahre zurückverfolgt werden soll, ist unangebracht und führt zu einer aufgeblähten Bürokratie. Die betroffenen Menschen sollen regelrecht geröntgt werden.

Dass der Bund nur noch 7,3% statt wie bisher 7.5% der gesamten Kosten der Grundversicherung an die Kantone zahlen soll, ist abzulehnen, da diese Massnahme zu einer Kürzung der IPV (Individuelle Prämienverbilligung) führen wird.

Dass ohne richterliche Genehmigung Observationen von Versicherten vorgenommen werden dürfen, ist abzulehnen. Hier macht sich der Geist bemerkbar, der davon ausgeht, dass Versicherte a priori unehrlich sind.

Die AVIVO Zürich ersucht den Nationalrat, bei der Behandlung dieses Geschäftes auf unsere Einwände einzugehen.

AVIVO Zürich
Marco Medici, Präsident

Teilerfolg der AVIVO Genf am Abstimmungssonntag

Am 28. Februar 2016 wurde in Genf u.a. über 2 kantonale Vorlagen abgestimmt, die Abbaumassnahmen zulasten des ärmsten Teils der Bevölkerung vorsahen. Zum einen ging es um Verschlechterungen bei der Prämienverbilligung, zum andern um eine Verschlechterung bei den Ergänzungsleistungen. Gegen diese beiden Vorlagen hatte die AVIVO das Referendum ergriffen. Leider wurden die Verschlechterungen bei den Prämienverbilligungen knapp mit 50,26% der Stimmen angenommen. Der Angriff auf die Ergänzungsleistungen hingegen konnte abgewehrt werden. Nur 44,12% der Stimmenden hiessen diese Vorlage gut.